Zitat:
Ihre Petition vom 20.09.2007, eingegangen am 24.09.2007
Pet.-Nr. 2170/4
Sehr geehrter Herr Opitz,
der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 51. Sitzung am 12. Februar 2008 mit Ihrer Petition befasst. Dazu hat er Stellungnahmen des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung und des Bürgermeisters der Stadt Eisenhüttenstadt eingeholt.
Soweit dem Petitionsausschuss bekannt ist, führt die Stadt Eisenhüttenstadt seit 1993 eine städtebauliche Gesamtmaßnahme im Ortsteil Fürstenberg durch. Die Gesamtmaßnahme wird durch das Land im Rahmen des Bund – Länderprogramms zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert. Bei der Städtebauförderung handelt es sich um Strukturhilfsmittel, die seitens des Bundes und des Landes zur Behebung städtebaulicher Missstände im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgabe zur Verfügung gestellt werden.
Anmerken möchte der Petitionsausschuss zunächst, dass für Ihn die Zielrichtung Ihrer Petition schwer nachvollziehbar ist. So ist die Gemeinde bzw. die Stadt Eisenhüttenstadt für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, für die Baukontrolle und für die Abrechnung der Fördermittel gegenüber dem Fördermittelgeber verantwortlich. Ihre Fraktion, die Bürgervereinigung „Fürstenberg (Oder)“ e.V. ist als politische Gruppierung selbst Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und steht somit zumindest teilweise in eben dieser Verantwortung. Jedenfalls kann Ihnen der Petitionsausschuss mitteilen, dass hinsichtlich der Qualität der durchgeführten Sanierungs- und Baumaßnahmen (auch im öffentlichen Raum) dem Landesamt für Bauen und Verkehr als zuständiger Bewilligungsstelle bisher keine Mängel in der durch Sie angedeuteten Form bekannt geworden sind. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass innerhalb der Schlussberichte zu den Einzelvorhaben die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme durch die Stadt Eisenhüttenstadt bescheinigt worden ist. Die durch die Gemeinde als Zuwendungsempfänger vorzulegenden Zwischenabrechnungen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2003 geprüft und beschieden. Nach Auskunft des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung wurden gravierende Abweichungen und Mängel nicht festgestellt. Im Einzelfall sind nicht förderfähige Kostenanteile zur Wiedereinstellung in das Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme festgesetzt worden bzw. wurden Zinsen für die nicht fristgerechte Verwendung der Mittel festgesetzt. Nach Auskunft des Ministeriums werden derzeit die für das Haushaltsjahr 2004 vorgelegten Unterlagen geprüft.
Der Bürgermeister der Stadt Eisenhüttenstadt hat sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Standort der Altstadt von Fürstenberg (Oder) zwar ein historisch gewachsener Kern ist, der ursprünglich alle Merkmale eines Stadtzentrums aufwies. Mit der Einbindung von Fürstenberg (Oder) in die neue Stadt Eisenhüttenstadt ist aber im Hinblick auf andere Altstädte eine deutliche Zentrumsverlagerung eingeleitet worden, so dass ab diesem Zeitpunkt die Entwicklung von Fürstenberg (Oder) nicht mehr mit anderen historischen Stadtkernen vergleichbar ist. Mit dieser unterschiedlichen Ausgangslage hat der Bürgermeister der Stadt Eisenhüttenstadt dem Petitionsausschuss dargelegt, dass die anderen Städte – im Gegensatz zu Eisenhüttenstadt – aufgrund ihrer besonderen historischen Ausstattung in den privilegierten Kreis der „Arbeitsgemeinschaft der Städte mit historischen Stadtkern“ aufgenommen wurden und dort mit attraktiveren Förderbedingungen versehen sind. In einer Stellungnahme hat der Bürgermeister den Petitionsausschuss auch über die anfänglichen Schwierigkeiten aufgrund eines zunächst feststellbaren Desinteresses privater Bauherren, die Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, informiert. Der Ausschuss geht davon aus, dass ihnen als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung diese Umstände bekannt sind.
Hinsichtlich des von Ihnen beklagten Wechsels der verantwortlichen beim zuständigen Sanierungsträger hat der Bürgermeister dem Ausschuss mitgeteilt, dass die planerische Betreuung und die Leitung der Bürgerkontakte, der Koordinierungsleistungen innerhalb der Stadtverwaltung seit 1996 durch Herrn Dipl.-Ing. Kolb geleistet wird und die finanzielle Betreuung seit 1999 der Dipl.-Ökonomin Karla Haller oblag, die nun jedoch aufgrund einer ernsthaften Erkrankung durch Herrn Holger Paul vertreten wird. Er hat dem Petitionsausschuss darüber informiert, dass auch innerhalb der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt die städtebauliche Erneuerung durch erfahrene und langjährige Mitarbeiterinnen kontinuierlich begleitet wird. Trotz aller Bemühungen musste der Anfang der 1990er Jahre erhobene Anspruch, die Altstadt Fürstenberg (Oder) entsprechend anderer, historisch gewachsener bürgerlicher Altstädte wieder eine City-Funktion und damit der Übernahme multifunktionaler Aufgaben zuzuführen, aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel des allgemeinen demografischen Wandels, der wirtschaftlichen Situation an der Landesperipherie und der besonderen städtebaulichen Struktur Eisenhüttenstadts, im Laufe der Sanierungsumsetzung revidiert werden. Nach Aussage des Bürgermeisters liegen die Haupterfolge in der Reduzierung bzw. fast vollständigen Beseitigung des Wohnungsleerstandes und der Hinführung der Altstadt von Fürstenberg (Oder) zu einem der beliebtesten Wohnungsstandorte und nachgefragtesten Wohngebiete in Eisenhüttenstadt. So hat der Ausschuss erfreut zur Kenntnis genommen, dass, während die Stadt Eisenhüttenstadt circa ein Drittel bis 40% ihrer Einwohnerschaft inzwischen verloren hat, die Bevölkerung in der Altstadt von Fürstenberg (Oder) stetig auf circa 43200 Einwohner angestiegen ist.
Letztendlich hat der Bürgermeister in seiner Stellungnahmeaber auch an die Verantwortung aller Eigentümer appelliert. So hat er in seiner Stellungnahme beklagt, dass eine kontinuierliche Pflege und Instandhaltung zum Erhalt des Erreichten Standards in einer großen Anzahl von Fällen bisher nicht in ausreichendem Maße betrieben oder sogar gänzlich unterlassen worden ist. Insbesondere die Aussage des Bürgermeisters dahingehend, dass sich die Verantwortung der Eigentümer nicht nur allein auf die Instandhaltung des Privateigentums sondern auch auf das unmittelbar umgebende Umfeld des öffentlichen Raumes wie zum Beispiel Straße, Gehweg oder Grünbereich bezieht, möchte der Ausschuss in diesem Zusammenhang hervorheben. Ein Haus- und Grundstückseigentümer sollte sich auch für seine unmittelbare Umwelt interessieren, sich verantwortlich fühlen und sich dafür einsetzen, dass Unterhaltung und Pflegeleistungen über sein Eigentum hinaus erbracht werden, um letztendlich auch den Wert seines eigenen Grundstückes zu erhalten.
Für den Fall, dass Hintergrund Ihrer Petition die in den letzten Monaten verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist, möchte der Ausschuss noch Folgendes anmerken: Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind durch die Gemeinde mit den Ausgleichsbeträgen sanierungsbedingte Bodenwertvorteile abzuschöpfen, um diese in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme einfließen zu lassen und nicht ungerechtfertigt den begünstigten Grundeigentümern zu überlassen. Die Stadt Eisenhüttenstadt will nach Kenntnis des Ausschusses die Möglichkeit vorzeitiger Ablösevereinbarungen nutzen, um so zusätzliche Finanzmittel der Gesamtmaßnahme zuführen zu können. Soweit der Petitionsausschuss informiert ist, betragen die ermittelten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zwischen 1 und 5 Euro pro Quadratmeter. Das Ministerium hat den Petitionsausschuss darüber informiert, dass derzeit in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem oberen Gutachterausschuss eine Praxishilfe für die regionalen Gutachterausschüsse und Städte erarbeitet werden, um die Städte in die Lage zu versetzen, ihren betroffenen Bürgern den Sachverhalt der Ausgleichsbetragsermittlung und -erhebung noch plausibler darstellen zu können.
Der Petitionsausschuss hofft, dass er Ihnen mit seinen Hinweisen behilflich sein konnte. Aufgrund Ihrer sehr allgemein gehaltenen Kritik über die angebliche Verschwendung von Fördermitteln sowie die unzureichende Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen im Ortsteil Fürstenberg (Oder) der Stadt Eisenhüttenstadt ohne nähere Konkretisierung der Kritikpunkte war dem Petitionsausschuss nur eine aufgrund dessen sehr eingeschränkte Ermittlung möglich. Sollte Ihnen die Antwort des Ausschusses nicht genügen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihre Vorwürfe zu konkretisieren. Weil der Petitionsausschuss derzeit aber aufgrund der ihm vorliegenden Informationen keine Veranlassung sieht, in der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit weiter tätig zu sein, schließt er die Bearbeitung Ihrer Petition hiermit ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Domres